Optimale Schutzstrategie – Wir beraten Sie gerne.
Designrechte können für eine Vielzahl von Produkten der Industrie und des Handwerks erworben werden: Von Produktverpackungen über Haushaltsgegenstände und
elektronische Geräte bis hin zu Schmuck oder Textilien. Auch für Graphiken, Symbole, graphische Benutzeroberflächen (graphical user interface) und Logos kann
Designschutz erworben werden.
In den meisten Ländern muss ein Design registriert werden, um rechtlichen Schutz als "eingetragenes Design" zu erhalten. In einigen Ländern gewähren die
Gesetze über gewerbliche Muster und Modelle auch ohne Registrierung einen begrenzten Schutz für sogenannte "nicht eingetragene Geschmacksmuster".
Ob Sie Ihr Design lieber registrieren lassen oder ohne Eintragung kommerziell nutzen, indem Sie auf das Recht an einem sogenannten nicht eingetragenen
Geschmacksmuster vertrauen hängt letztlich von der IP-Strategie Ihres Unternehmens ab. Wir beraten Sie gerne im Hinblick auf die Auswirkungen des jeweiligen
Schutzumfangs und unterstützen Sie bei der Gesamtstrategie.
Registrierte Designs
Ein registriertes Design wird durch Eintragung bei der zuständigen Behörde für gewerbliche Schutzrechte erworben. Dies erfolgt entweder national im
jeweiligen Land, für welches Sie Schutz erhalten möchten oder über supranationale Behörden wie das Europäische Amt für Geistiges Eigentum EUIPO. Ein
internationaler Designschutz ist über das Haager Abkommen durch die Internationale Registrierung beim World Intellectual Property Office möglich.
Wir beraten Sie zur optimalen Schutzstrategie und unterstützen Sie bei der weltweiten Registrierung Ihrer Designs.